Als Eltern haben Sie die Möglichkeit, in verschiedenen Bereichen der Schule mitzuarbeiten. Die wichtigsten Gremien werden hier vorgestellt (s. auch “ABC der Schule”)
KlassenelternvertreterIn
Am ersten Elternabend im 1. und 3. Schuljahr werden im Allgemeinen für zwei Jahre KlassenelternverterInnen (Vorsitzende/r und StellverterIn) gewählt. Außerdem werden VerterInnen und StellverterInnen für die Klassenkonferenz gewählt.
Was erwartet Sie als KlassenelternvertreterIn bzw. StellverterterIn?
- Sie vertreten die Interessen der Kinder
- Sie sind Schnittstelle zwischen Lehrerschaft und Eltern
- Sie sind Mitglied des Schulelternrates
Schulelternrat
Als Vorsitzende/r der Klassenelternschaft sind Sie automatisch Mitglied des Schulelternrates. Dieser setzt sich aus allen KlassenelternvertreterInnen der Schule zusammen. Der Schulelternrat tagt mindestens zweimal im Jahr. Der oder die Vorsitzende lädt zu den Sitzungen ein, leitet sie und vertritt nicht mehr nur die Eltern einer Klasse, sondern die Eltern der gesamten Schule. Aus dem Schulelternrat werden wiederum VertreterInnen für den Gemeinde-, Stadt- und Kreiselternrat gewählt.
Konferenzen
Aus der Klassenelternschaft heraus werden ebenfalls VertrerInnen für die Klassenkonferenz, die Gesamtkonferenz und die Fachkonferenzen gewählt.
In Klassenkonferenzen (und Zeugniskonferenzen) werden alle Angelegenheiten, die die Klasse oder einzelne Schüler betreffen, besprochen. Die Fachkonferenzen, wie z.B. Fachkonferenz Deutsch oder Fachkonferenz Mathematik, behandeln fachspezifische Belange. So wird unter anderem über die Umsetzung der Kerncurricula in die schuleigenen Arbeitspläne entschieden. Die Hauptaufgabe der Gesamtkonferenz liegt im Zusammenwirken der Betetiligten in pädagogischen Angelegenheiten. Die Gesamtkonferenz ist seit 2007 nicht mehr das oberste Beschlussgremium, sondern der Schulvorstand.
Vgl.: LER Niedersachsen, “Der Leitfaden zur Elternarbeit in Niedersachsen“, Stand: September 2018.