Schulvorstand

In jeder öffentlichen Schule ist ein Schulvorstand zu wählen. Der Schulvorstand ist seit 2007 das zweite Kollegialorgan der Schule. Daraus ergibt sich ein großer Mitwirkungs- und Verantwortungsbereich. Die Schulleitung sowie VertreterInnen der Lehrkräfte und der Erziehungsberechtigten wirken in diesem Gremium zusammen, um die Arbeit der Schule mit dem Ziel der Qualitätsentwicklung zu gestalten.

Weitere Informationen zu Zusammensetzung und Aufgaben des Schulvorstands finden Sie hier