ABC der Schule

Hier gibt es alle wichtigen Infos von A wie Arbeitsverhalten bis Z wie Zeugnis…

A B C E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

A

AG: Die Abkürzung AG steht für “Arbeitsgemeinschaft”. Damit sind die verschiedenen Nachmittagsangebote gemeint, die in einer Ganztagsschule gewählt werden können. Sie finden montags bis donnerstags von 14:15 Uhr bis 15:00 Uhr statt. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.

Arbeits- und Sozialverhalten: Das Arbeits- und Sozialverhalten wird im Zeugnis zum Ende des jeweiligen Schul(halb)jahres festgehalten. Die Bewertung erfolgt in fünf Abstufungen: “verdient besondere Anerkennung”; “entspricht den Erwartungen in vollem Umang”; “entspricht den Erwartungen”,; “entspricht den Erartungen mit Einschränkungen”; “entspricht nicht den Erwartungen”.

Anton: Die “ANTON”-App ist eine Lernapp für die Schule. Ein Zugang wird den SchülerInnen kostenfrei von der Schule zur Verfügung gestellt. Mittels der App können Lerninhalte u.a. in den Bereichen Mathematik, Deutsch, Englisch wiederholt und vertieft werden.

Antolin: Auf der Antolin-Website werden Quizzfragen zu mehr als 70.000 Kinder- und Jugendbüchern gestellt. Kinder wählen auf antolin.de einen Buchtitel, lösen dazu ein Quizz und verdienen sich Punkte. So wird das selbständige Lesen unterstützt und das Leseverstehen trainiert. Einen Zugang mit Benutzernamen und Passwort erhält jede/r SchülerIn von der Schule.

B

Befreiung vom Unterricht: Die Klassenlehrkraft kann in Ausnahmefällen einzelne SchülerInnen für einen Tag vom Unterricht befreien. Bei einer Befreiung für mehrere Tage ist zuvor ein Antrag schriftlich beim Schulleiter zu stellen. Eine Befreiung vom Unterricht direkt vor oder nach den Ferien erfolgt nur bei Krankheit mit Attest.

Betreuung: Da unsere Schule eineoffene Ganztagsgrundschule ist, wird die Betreuung bis einschließlich der 5.Stunde garantiert. Die Erst- und Zweitklässler werden daher nach dem Unterricht, also in der 5. Unterrichtsstunde, von unseren pädagogischen Mitarbeiterinnen “betreut”, d.h. es wird zusammen gespielt, gebastelt und gesungen. Danach findet dann bei Bedarf die Betreuung bis 15 Uhr im Ganztag statt.

Bücherei: Einmal in der Woche haben die Kinder die Möglichkeit während des Unterrichts die Gemeindebücherei zu besuchen. Diese befindet sich in den Räumlichkeiten der Schule. Die Besuchszeiten der Gemeindebücherei finden zurzeit dienstagvormittags statt.

Busfahrkarte: Kinder mit ausreichender Entfernung zur Schule erhalten eine Busfahrkarte, mit der sie zur Schule fahren können. Alle anderen Kinder können Busse im Verkehrsverbund Ems-Jade (keine Schulbusse!) mit ihrem Jugendticket benutzen. Das Jugendticket kann unter folgender Adresse beantragt werden: https://openkreishaus.lkleer.de/dienstleistungen/schuelerfahrkarten . Eine Anleitung zur Beantragung des Jugendtickets finden Sie hier.

Bushaltestelle: Die Bushaltestelle der “Buskinder” befindet sich vor dem Schulgebäude an der Schulstraße. Eine Busaufsicht zum Schulende regelt das sichere Einsteigen.

C

Compter/Medienkompetenz: Die Vermittlung von Medienkompetenz ist mittlerweile ein wichtiger Bestandteil unserer Lerninhalte geworden. Dieser findet Einzug u.a. im Deutschunterricht, im Sachunterricht oder in der Computer-AG, die in den dritten und vierten Schuljahrgängen statt findet.

D

Datenschutz: Eine Übersicht zur Verarbeitung persönlicher Daten an unserer Schule finden Sie hier.

E

Einschulung: Die Einschulung der Erstklässler findet immer am ersten Samstag nach Beginn des neuen Schuljahres statt. Sie startet meist mit einer freiwilligen Teilnahme am Schulgottesdienst, setzt sich mit einer kleinen Einschulungsfeier in der Turnhalle der Grundschule fort und endet mit der “ersten Schulstunde” im neuen Klassenraum Ihres Kindes. Während der ersten Schulstunde erhalten die Eltern noch zusätzliche Informationen durch den Schulleiter und können ihre Wartezeit mit Kaffee und Kuchen verkürzen.

Elternabend: Elternabende finden in der Regel in den ersten Wochen des Schuljahres statt. Hier werden ElternverterInnen gewählt, zukünftige Lerninhalte besprochen, Organisatorisches geklärt und Fragen beantwortet. Nutzen Sie die Chance zum Autausch unter Eltern und mit den Lehrkräften.

Elternmitarbeit: Elternmitarbeit ist ein wichtiger Bestandteil der schulischen Arbeit. Ein freundliches, respektvolles Miteinander von Lehrkräften, Eltern und anderen Mitarbeitern der Schule trägt zu einer positiven Lernathmosphäreund einem vielseitigen Schulleben bei. Wir freuen uns über Hilfe bei Schulveranstaltungen, klasseninternen Festen und über Mitarbeit in den Elterngremien.

Elternsprechtage: Elternsprechtage finden in der Regel zweimal im Jahr statt- im Hebst und im Frühjahr. Die jeweiligen KlasenlehrerInnen laden die Eltern dazu ein und vergeben Sprechzeiten an vorher festgelegten Terminen.

F

Frühstück: Die SchülerInnen sind dazu angehalten ein “Gesundes Schulfrühstück” mitzubringen. Obst und/oder Gemüse sind ein wichtiger Bestandteil des gesunden Frühstücks. Süße (Frucht-) Aufstriche für das Brot sollten die Ausnahme und nicht die Regel sein. Die SchülerInnen haben während der Frühstückspause von 9.35 Uhr bis 9.45 Uhr die Möglichkeit, ihr Frühstück in Ruhe im Klassenraum zu sich zu nehmen.

Förderverein: Der Förderverein unserer Schule ist eine wichtige Stütze bei der Finanzierung verschiedener Projekte und unterstützt uns tatkräftig bei der Durchführung vieler Schulveranstaltungen. Werden auch sie Mitglied.

G

Ganztagsschule: Seit dem Schuljahr 2023/24 ist unsere Schule “Offene Ganztagsschule“. Die Kinder, die am Ganztag teilnehmen, können in der “Lernzeit” ihre Hausaufgaben machen, erhalten in der Mensa ein Mittagessen und nehmen danach an einer AG teil. Nähere Informationen zu Ablauf und Organisation des Ganztages an unserer Schule finden Sie hier. Auch die Tagesstruktur finden Sie auf unserer Homepage.

Grundschulplaner: Zu Beginn jeden Schuljahres erhält jedes Kind an der Schule einen Grundschulplaner. Hier werden die Hausaufgaben eingetragen. Es dient Eltern und Lehrern außerdem dazu, wichtige Infos mitzuteilen. Kontrollieren Sie den Planer Ihres Kindes also jeden Tag auf neue Mitteilungen.

H

Hausaufgaben: Die täglichen Hausaufgaben dienen der Vertiefung und Wiederholung des vorher Gelernten. Sie werden zum Ende eines jeden Vormittags in den Grundschulplaner geschrieben. Bitte achten Sie bei Ihrem Kind auf das regelmäßige und vollständige Erledigen der Aufgaben. Die Kontrolle auf Richtigkeit erfolgt dann in der Schule durch die Lehrkraft.

I

Inklusion: Unsere Schule arbeitet nach dem Prinzip der “Inklusiven Schule“, d.h. keinem Kind soll der Zugang zu unserer Schule auf Grund einer Einschränkung oder einer Behinderung verwehrt. Somit werden an unserer Schule Kinder mit verschiedenen Förderschwerpunkten unterrichtet—unterstützt werden wir dabei mit einem festgesetzten Stundenkontingent durch eine Förderschullehrkraft.

K

Krankheit – Infektionsschutz: Bitte schicken Sie kein krankes, fieberndes Kind nach Hause. Sie tun sich, Ihrem Kind und uns keinen Gefallen damit. Bei Krankheit Ihres Kindes melden Sie sich bitte direkt morgens (ab 7.30 Uhr) unter der Telefonnummer 04954/4498. Lassen Sie Ihr Kind vollständig genesen, bis Sie es wieder zur Schule schicken. Während der Krankheit verpasste Inhalte sollten in Absprache mit der Lehrkraft selbständig nachgeholt werden.

L

Leitbild: “Gemeinsan erleben wir die Schule als Ort des Lernens, Lebens und Wohlfühlens. Gemeinsam bewegen wir uns, unsere Ideen und die unserer Mitmenschen. Das passiert innerhalb unserer Schule, aber auch innerhalb und außerhalb unserer Schulumgebung.” Wer noch mehr zu unserem Leitbild erfahren möchte, klicke bitte hier.

Lernmittel: Jedes Schuljahr ist es möglich an der entgeltlichen Schulbuchausleihe teilzunehmen. Hierfür erhalten Sie für Ihr Kimd am Ende des vorangehenden Schuljahres das entsprechende Formular. Verbrauchsmaterialien, die im Besitz der SchülerInnen sind, bestellen die Eltern selbst. Auch hierfür gibt es zum Ende des Schuljahres eine Liste.

N

Notfallnummern: Damit wir Sie bei einer akuten Erkrankung Ihres Kindes oder bei anderen Notfällen benachrichigen können, geben Sie bitte unbedingt eine Telefonnummer an, unter der wir Sie vormittags erreichen können. Die erreichbaren Personen sollten in der Lage sein, das betreffende Kind im Notfall abzuholen. Melden Sie sich bitte im Sekreteriat oder bei der Klassenlehrkraft, wenn sich die Notfallnummer geändert hat.

P

Pausen: Es gibt neben Fünf-Minutenpausen zwischen den Schulstunden auch zwei große Pausen. Sie beginnen um 10h45 bzw. 12h40 und dauern 20 bzw. 15 Minuten. In der Frühstückspause essen dieSchülerInnen gemeinsam im Klassenraum ihr Frühstück. Sie findet vor der ersten großen Pause von 9h35 bis 9h45 statt.

Parken vor der Schule: Bitte parken Sie nicht vor dem Schulgebäude oder auf den Lehrerparkplätzen. So verhindern Sie morgens und mittags ein Verkehschaos und tragen zur Sicherheit der Kinder bei. Es hat sich bewährt, die Kinder bei der Kirche oder der Raiffeisenbank rauszulassen und eventuell mit Ihnen von dort aus zur Schule zu gehen. Schülerlotsen vor dem Gebäude helfen den Kindern beim Übertreten der Fahrbahn.

Postmappe: In der gelben Postmappe der Kinder werden Elternbriefe und zurückgegebene Lernkontrollen abgelegt. Sie sollte täglich kontrolliert werden.

S

Sammelkarten: Bei den Schülern stets beliebt sind Sammelkarten jeglicher Art (Fußball, Pokémon,…). Die Karten sollen nicht mit in die Schule gebracht werden, so dass sich alle auf den Unterricht konzentriert können und nicht durch den Tausch gestört werden.

Schülerlotse: Schülerlotsen unterstützen die Kinder vor Unterrichtbeginn beim Überqueren der Fahrbahn. Nach einer kurzen Einweisung können Eltern die Aufgabe des Schülerlotsen übernehmen. Ohne den freiwillige Einsatz der Eltern, kann das Projekt “Schülerlotse” nicht durchgeführt werden. Wenn Sie Schülerlotse sein möchten, melden Sie sich gern im Sekreteriat oder bei der Klassenlehrkraft.

Schulpflicht:

§ 41 NSchG
Die Schüler sind zur Teilnahme an den Maßnahmen der Schulgesundheitspflege verpflichtet. § 42 NSchG
Der Schüler ist insbesondere verpflichtet, regelmäßig am Unterricht teilzunehmen und die in den Verwaltungsvorschriften geforderten Leistungsnachweise zu erbringen.
§ 53 NSchG
Erziehungsberechtigte und diejenigen, denen die Erziehung schulpflichtiger Schüler anvertraut ist, haben dafür zu sorgen, dass die Schüler am Unterricht, an den sonstigen Veranstaltungen der Schule und an den Maßnahmen der Schulgesundheitspflege regelmäßig teilnehmen und ihre Pflichten als Schüler erfüllen; sie haben die Schüler dafür zweckentsprechend auszustatten.
§ 152 NSchG
Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
– der Schulpflicht nicht nachkommt.
– entgegen § 53 den Schulpflichtigen nicht dazu anhält, an Unterricht und an sonstigen Veranstaltungen der Schule regelmäßig teilzunehmen und seine Pflichten als Schüler zu erfüllen.
Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
§ 153 NSchG
Kinder und Jugendliche, die ihrer Schulpflicht nicht nachkommen, können der Schule zwangsweise zugeführt werden.

Schulordnung: Die Schulordnung regelt das friedliche Miteinander in der Schule. Durch ein Gelbe/Rote Karten-System wird die Einhaltung der Schulordnung trainiert. Die ausführliche Schulordnung finden sie hier.

Sicherer Schulweg: Gelbe Füße in der Schulumgebung zeigen den sicheren Schulweg auf. Schülerlotsen regeln zudem das sichere Überqueren der Straße vor der Schule.

Schulprogramm: Unser Schulprogramm wird jährlich überarbeitet und aktualisiert.

Schwimmunterricht: Die dritten Klassen gehen im wöchentlichen Wechsel im Plytje in Leer schwimmen. Zum Schwimmteam gehören momentan Frau Brinkschröder und Frau Westermann. Das Ziel des Schwimmunterrichts ist in erster Linie der Erwerb von Wassersicherheit und Ausdauer. Am Ende des Schuljahres ist eine Schwimmfähigkeit angestrebt, die auch das Ablegen des Jugendschwimmabzeichens in Bronze (vielleicht auch in Silber oder Gold) ermöglicht.

Sportunterricht und -bekleidung: Kann Ihr Kind aus gesundheitlichen Gründen nicht am Sportunterricht teilnehmen, teilen Sie dies bitte der Sportlehrkraft schriftlich mit, auch wenn es sich nur um eine Sportstunde handelt. Alle Schüler*innen müssen beim Schulsport grundsätzlich Sportkleidung tragen. Bitte achten Sie beim Kauf von Hallenschuhen darauf, dass diese eine rutschfeste, helle Sohle haben. Uhren und Schmuckgegenstände dürfen während des Sportunterrichts nicht getragen werden. Muss Ihr Kind auch im Sportunterricht eine Brille tragen, ist es wegen erhöhter Verletzungsgefahr ratsam, eine Sportbrille anzuschaffen. Lange Haare müssen zusammen gebunden werden.

Stundenplan: s. Tagesstruktur

U

Unterrichtsausfall: Bei außergewöhnlichen Wetterlagen (z.B. Eisregen oder Sturm) kann es sein, dass die Kinder vorzeitig nach Hause gehen müssen oder gar nicht erst in die Schule kommen sollen. Bitte beachten Sie an diesen Tagen Durchsagen im Rundfunk oder Informationen im Internet. Die Klassenlehrkräfte informieren zudem über Unterrichtsausfall.

Unfallversicherung: Alle Schulkinder sind gegen Unfälle versichert. Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht nur auf den Unterricht, sondern auch auf die Pausen, auf den Schulweg und auf alle Veranstaltungen der Schule wie Ausflüge oder Sportfeste. Bei einem Unfall auf dem Schulweg, muss die Schule (Sekretariat) so schnell wie möglich benachrichtigt werden. Das gilt besonders, wenn Sie Ihr Kind in ärztliche Behandlung geben mussten. In diesem Fall ist eine Unfallanzeige auszufüllen.

W

Waffenerlass: Ein Abdruck des Runderlasses des Niedersächsischen Kultusministeriums „Verbot des Mitbringens von Waffen, Munition und vergleichbaren Gegenständen sowie von Chemikalien in Schulen“ vom 6.8.2014 ist laut Erlass jeweils bei Aufnahme in eine Schule (in der Regel erstes und fünftes Schuljahr sowie beim Eintritt in berufsbildende Schulen) den Erziehungsberechtigten zur Kenntnis zu geben.

Z

Zeugnis: Der erste Schuljahrgang erhält zum Endes des Schuljahres ein Berichtszeugnis. Die zweiten bis vierten Jahrgänge erhalten zum Ende des ersten Schulhalbjahres (Ende Januar) sowie zum Ende des zweiten Schulhalbjahres (vor den Sommerferien) ihr Zeugnis. Das Zeugnis des zweiten Schulahrgangs ist ein reines Berichtszeugnis. In den dritten und vierten Jahrgängen gibt es Notenzeugnissse (1=sehr gut bis 6= ungenügend). Neben den Leistungen in den einzelnen Fächern werden das Arbeits- und Sozialverhalten bewertet und besondere Interessen und Fähigkeiten hervorgehoben.